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Lebensmittelschulung

Sicherer Umgang mit Lebensmitteln für ehrenamtliche Helfer

Jeder, der Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt, haftet zivil- und strafrechtlich dafür, dass dies einwandfrei erfolgt!

Für Beanstandungen ist die jeweilige Ausgabe verantwortlich. Der Gast muss jedoch Beanstandungen unmittelbar beim Bedienungspersonal oder beim Veranstalter geltend machen.

Wer bei einem Fest mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (z. B. über Geschirr und Besteck) in Kontakt kommt, trägt ein hohes Maß an Verantwortung für die Gäste und muss die folgenden Hygieneregeln genau beachten.

Tätigkeitsverbot für den Umgang mit Lebensmitteln

Personen mit

  • infektiöser Gastroenteritis (ansteckender Durchfall, evtl, begleitet von Übelkeit, Erbrechen, Fieber),
  • Typhus oder Parathyphus,
  • Virushepatitis A oder E (Leberentzündung),
  • infizierten Wunden oder einer Hautkrankheit, wenn dadurch die Möglichkeit besteht, dass Krankheitserreger in Lebensmittel gelangen und damit auf andere Menschen übertragen werden können,

dürfen nach dem Infektionsschutzgesetz mit Lebensmitteln außerhalb des privaten hauswirtschaftlichen Bereichs nicht umgehen. Dabei ist es unerheblich, ob ein Arzt die Erkrankung festgestellt hat oder aber lediglich entsprechende Krankheitserscheinungen vorliegen, die einen dementsprechenden Verdacht nahe legen.

Gleiches gilt für Personen, bei denen die Untersuchung einer Stuhlprobe den Nachweis der Krankheitserreger Salmonellen, Shigellen, enterohämorrhagischen Escherichia coli-Bakterien (EHEC) oder Choleravibrionen ergeben hat und zwar auch dann, wenn die betroffene Person keine Krankheitssymptome zeigt (so genannte „Ausscheider“).

Vor allem folgende Symptome weisen auf die genannten Krankheiten hin, insbesondere wenn sie nach einem Auslandsaufenthalt auftreten:

  • Durchfall mit mehr als 2 dünnflüssigen Stuhlgängen pro Tag, gegebenenfalls mit Übelkeit, Erbrechen und Fieber
  • Hohes Fieber mit schweren Kopf-, Bauch- oder Gelenkschmerzen und Verstopfung sind Zeichen für Typhus und Paratyphus
  • Gelbfärbung der Haut und der Augäpfel weisen auf eine Virushepatitis hin
  • Wunden und offene Hautstellen, wenn sie gerötet, schmierig belegt, nässend oder geschwollen sind.

Wichtige Regeln im Umgang mit Lebensmitteln

  • Vor Arbeitsbeginn müssen Fingerringe, Armbanduhr und Armschmuck ablegt werden!
  • Vor Arbeitsantritt, vor jedem neuen Arbeitsgang und nach jedem Toilettenbesuch müssen die Hände gründlich gewaschen werden. Hierzu Flüssigseife, fließendes Wasser und zum Händetrocknen Einmalhandtücher verwenden.
  • Fingernägel müssen sauber und kurz geschnitten sein. Das Tragen von Nagellack und künstlichen Fingernägeln hat beim Umgang mit offenen Lebensmitteln zu unterbleiben.
  • Personen mit langen Haaren sollten diese zusammenbinden.
  • Saubere Schutzkleidung (Kopfhaube, Kittel o. ä.) / Kleidung muss getragen werden!
  • Auf Lebensmittel / Getränke darf nicht gehustet oder geniest werden!
  • Kleine Wunden an Händen und Armen müssen mit sauberem, wasserundurchlässigem Pflaster abgedeckt sein.
  • Bei der Ausgabe muss die direkte Berührung von Lebensmitteln vermieden werden — saubere Hilfsmittel (Gabeln, Zangen etc.) oder Handschuhe verwenden!
  • Unmittelbar in der Küche und bei der Ausgabe darf nicht gegessen und getrunken werden!
  • Die Hygieneregeln gelten auch beim Getränkeausschank!
Hygieneschulung